logo-AFKV
logo-AFKV
spacer
spacer
spacer
spacer
spacer
Institut
Ausbildung
Veranstaltungen
spacer
Service
spacer
spacer
spacer
spacer
spacer
spacer
spacer
 
Ausbildung PP
spacer
Ausbildung KJP
Fortbildung Ärzte
spacer
Fortbildung Lehrer
spacer
Zusatzqualifikation
spacer
Gruppentherapie
spacer
Coaching
spacer
Gasthörer
 
spacer
spacer
Ausbildung zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP)  -  Voraussetzungen


Voraussetzungen Für den Zugang zur Ausbildung

Die Voraussetzungen erfüllen: 

  • Diplom-Psychologen/Innen (von einer Universität bzw. gleichgestellten
    Hochschule mit einschließlich dem Fach Klinische Psychologie)
     
  • Abschlüsse Diplom-Pädagoge/-in, Diplom-Sozialpädagoge/-in (im Inland an einer
    staatlich anerkannten Hochschule oder in einen anderen EU
    Mitgliedstaats/Vertragsstaat mit Abkommen des europäischen
    Wirtschaftsraums)
     
  • bzw. Diplom-Sozialarbeiter/-in, Diplom-Sonderpädagoge/-in,
    Diplom-Heilpädagoge/-in
     
  • an Universitäten sowie an gleichgestellten Hochschulen oder Fachhochschulen
     
  • Master- oder Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Pädagogik
     
  • Magisterabschlüsse im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik oder 
     
  • Sonderpädagogik mit Nebenfach Psychologie
     
  • Erste Staatsprüfung für ein Lehramt des Lehrtyps 5
    (Lehrämter der Sekundarstufe II)
     
  • (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen) in einer Fächerverbindung mit
     
  • mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik
     
  • Erstes Staatsexamen für das Lehramt des Lehramtstyps 6
    (sonderpäd. Lehrämter)
     
  • Erste Staatsprüfung für das Lehramt des Lehramtstyps 4
     (Lehrämter der Sekundarstufe II 
     
  • (allgemeine Fächer) oder für das Gymnasium) mit Pädagogik oder Psychologie als Unterrichtsfach
     
  • Lehramtsabschlüsse der ehemaligen DDR sind auf der Grundlage der
    vorgenannten   Kriterien zu beurteilen
     
  • Für die den Fachhochschulabschlüssen Diplom-Sozialpädagogik gleichgestellten
    Abschlüsse Diplom-Musiktherapeuten/-in (FH) bzw. Diplom-Kunsttherapeuten/-in
    (FH) gelten die für die Lehramtstypen 4 bis 6 aufgestellten Vorgaben

 

Absolventen mit der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Lehramtstypen 1 bis 3
(Lehrämter der Grundschule bzw. Primarschule, übergreifende Lehrämter der Primarstufen
und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe 1, Lehrämter für alle oder einzelne
Schularten der Sekundarstufe I) erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Fachhochschulabsolventen müssen vor Beginn der Ausbildung kein praktisches Jahr
abgeleistet haben.