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Das AFKV wurde im
November 1987 von Psychologen und Ärzten als gemeinnütziger Verein gegründet, um
in Nordrhein-Westfalen Diplom-Psychologen und Ärzten, welche mit
Verhaltenstherapie Krankenbehandlungen durchführen wollen, regional
Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung zu bieten.
Das AFKV GmbH ist als
Ausbildungsstätte gemäß § 6 PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet
Verhaltenstherapie für Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten durch die Bezirksregierung Düsseldorf,
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie staatlich
anerkannt.
Das Institut ist ebenfalls als
Ausbildungsstätte nach § 6 PsychThG durch den Zulassungsausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Münster zur Gewährleistung der
ambulanten psychotherapeutischen Behandlung gemäß § 117 Abs. 2 SGB V ermächtigt.
Ärzte können den
Psychotherapie-Zusatztitel mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt
entsprechend den Auflagen der Landesärztekammer erwerben.
Die Lehrveranstaltungen
werden von Hochschullehrern, psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit
mehrjähriger Erfahrung in Klinik und freier Praxis sowie spezifischer
Lehrerfahrung durchgeführt.
Das AFKV kooperiert mit
Krankenhäusern und Landeskliniken sowie mit Psychologischen Fachpraxen.
Die Kooperation mit
Universitäten ist durch die Mitarbeit von Hochschullehrern gewährleistet.
Das Institut ist Mitglied im
Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT).
Im Programm des AFKV für die Ausbildung in Verhaltenstherapie sind
die curricularen Qualitätsnormen des DVT berücksichtigt.
Formale und inhaltliche
Kriterien der Ausbildung sind im Curriculum und in der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV)
beschrieben.
Die 3-jährigen Ausbildungsgänge
beginnen einmal jährlich im Januar.
Die Unterrichtsveranstaltungen finden
wochentags abends von 18 bzw. 19 Uhr bis 22 bzw. 23 Uhr und an Samstagen ganztägig ab 10
Uhr statt.
Sie werden in den Institutsräumen in Gelsenkirchen durchgeführt. Einzelne Veranstaltungen können in
Ausnahmefällen andernorts stattfinden.
Die theoretische Ausbildung
umfasst mindestens 600 Stunden.
Sie erfolgt praxisbezogen in
den im Gesamtcurriculum genannten Bereichen.
Die praktische therapeutische
Tätigkeit wird unter Supervision nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen zu
einem Teil in der Institutsambulanz wie auch in Fachpraxen durchgeführt. Der
Beginn der erforderlichen Behandlungen unter Supervision (praktische Ausbildung
§ 4 der KJPsychTh-AprV) ist frühestens nach dem Erwerb der Grundkenntnisse ab
dem 3. Semester und nach Bestehen eines Zwischenkolloquiums, welches zur
Leistungskontrolle durch den Prüfungsausschuss des Instituts durchgeführt wird,
möglich.
Die erforderliche
Fallsupervision erfolgt durch psychologische und ärztliche Lehrtherapeuten,
die durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie durch das
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie anerkannt sind.
Zusätzlich zu den
Regelveranstaltungen finden im Laufe eines Jahres Sonderveranstaltungen mit
herausragenden Fachvertretern statt.
Das Institut ist bemüht, eine
hoch qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten. Diese wird vom
Ausbildungsausschuss und einem wissenschaftlichen Beirat überwacht.
Die Ausbildung erfordert eine
hohe Motivation und Bereitschaft zur professionellen psychotherapeutischen
Krankenbehandlung.
Die Teilnehmer müssen die
berufsethischen Verpflichtungen für Ärzte bzw. heilkundlich tätige
Psychologen einhalten. Dazu gehören insbesondere das korrekte Verhalten
gegenüber den Patienten, die Wahrung der Schweigepflicht und Kollegialität.
Jeder Kurs besteht aus max. 16
Ausbildungsteilnehmern.
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