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Ausbildung Psychologischer Psychotherapeut (PP) -  Allgemeines

Das AFKV wurde im November 1987 von Psychologen und Ärzten als gemeinnütziger Verein gegründet, um in Nordrhein-Westfalen Diplom-Psychologen und Ärzten, welche mit Verhaltenstherapie Krankenbehandlungen durchführen wollen, regional Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung zu bieten.

Das AFKV GmbH ist als Ausbildungsstätte gemäß § 6 PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie für Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie staatlich anerkannt.

Das Institut ist ebenfalls als Ausbildungsstätte nach § 6 PsychThG durch den Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Münster zur Gewährleistung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung gemäß § 117 Abs. 2 SGB V ermächtigt.

Ärzte können den Psychotherapie-Zusatztitel mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt entsprechend den Auflagen der Landesärztekammer erwerben.

Die Lehrveranstaltungen werden von Hochschullehrern, psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit mehrjähriger Erfahrung in Klinik und freier Praxis sowie spezifischer Lehrerfahrung durchgeführt.

Das AFKV kooperiert mit Krankenhäusern und Landeskliniken sowie mit Psychologischen Fachpraxen.

Die Kooperation mit Universitäten ist durch die Mitarbeit von Hochschullehrern gewährleistet.
 

Das Institut ist Mitglied im Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT).
Im Programm des AFKV für die Ausbildung in Verhaltenstherapie sind die curricularen Qualitätsnormen des DVT berücksichtigt.

Formale und inhaltliche Kriterien der Ausbildung sind im Curriculum und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV) beschrieben.

Die 3-jährigen Ausbildungsgänge beginnen einmal jährlich im Januar.

Die Unterrichtsveranstaltungen finden wochentags abends von 18 bzw. 19 Uhr bis 22 bzw. 23 Uhr und an Samstagen ganztägig ab 10 Uhr statt. Sie werden in den Institutsräumen in Gelsenkirchen durchgeführt. Einzelne Veranstaltungen können in Ausnahmefällen andernorts stattfinden.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden.

Sie erfolgt praxisbezogen in den im Gesamtcurriculum genannten Bereichen.

Die praktische therapeutische Tätigkeit wird unter Supervision nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen zu einem Teil in der Institutsambulanz wie auch in Fachpraxen durchgeführt. Der Beginn der erforderlichen Behandlungen unter Supervision (praktische Ausbildung § 4 der KJPsychTh-AprV) ist frühestens nach dem Erwerb der Grundkenntnisse ab dem 3. Semester und nach Bestehen eines Zwischenkolloquiums, welches zur Leistungskontrolle durch den Prüfungsausschuss des Instituts durchgeführt wird, möglich.

Die erforderliche Fallsupervision erfolgt durch psychologische und ärztliche Lehrtherapeuten, die durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie anerkannt sind.

Zusätzlich zu den Regelveranstaltungen finden im Laufe eines Jahres Sonderveranstaltungen mit herausragenden Fachvertretern statt.

Das Institut ist bemüht, eine hoch qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten. Diese wird vom Ausbildungsausschuss und einem wissenschaftlichen Beirat überwacht.

Die Ausbildung erfordert eine hohe Motivation und Bereitschaft zur professionellen psychotherapeutischen Krankenbehandlung.

Die Teilnehmer müssen die berufsethischen Verpflichtungen für Ärzte bzw. heilkundlich tätige Psychologen einhalten. Dazu gehören insbesondere das korrekte Verhalten gegenüber den Patienten, die Wahrung der Schweigepflicht und Kollegialität.

Jeder Kurs besteht aus max. 16 Ausbildungsteilnehmern.