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Zur Abrechnung der Psychotherapie als Gruppenbehandlung nach den E-GO Nrn. 35202, 35203, 35211 und 35222-35225 ist entsprechend
den Psychotherapievereinbarungen eine Zusatzqualifikation nachzuweisen, die an anerkannten Weiterbildungsstätten
erworben wurde.
Vorzuweisen ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für tiefenpsychologisch fundierte- oder analytische
Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen und Vorlage von Zeugnissen,
aus denen sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie
der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie erworben wurden.
Dabei ist nachzuweisen, dass in mindestens 40 Doppelstunden analytische oder tiefenpsychologisch fundierte bzw.
verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der
Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik erworben wurden und mindestens
60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
von mindestens 40 Stunden mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit
Verhaltenstherapie durchgeführt wurden.
Die Genehmigung wird für das jeweilige Verfahren erteilt, für das die Voraussetzungen für die Qualifikation nachgewiesen wurden.
Im AFKV kann die Qualifikation mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie ab Januar 2006 erworben werden.
Die Zertifizierung der Veranstaltungen ist beantragt.
Die Theorie wird in ca. 4-6 Unterrichtseinheiten umfassenden Abendveranstaltungen montags von 19.00 h - 22.00 h angeboten.
Sie finden in den AFKV Institutsräumen, Romanusstraße 1 in 45894 Gelsenkirchen statt.
Die Selbsterfahrungs-Gruppen werden an Samstagen von 10.00 h - 18.00 h durchgeführt.
Die Gebühren betragen 15,- € /UE.
Die erforderliche Supervision erfolgt nach individueller Absprache.
Gegebenenfalls können bereits absolvierte Bausteine aus einer abgeschlossenen Ausbildung anerkannt werden.
Die Nachweise dazu sind zur Prüfung dem Ausbildungsausschuss des AFKV vorzulegen.
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